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   RG, 14.06.1906 - Rep. IV. 554/05   

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https://dejure.org/1906,255
RG, 14.06.1906 - Rep. IV. 554/05 (https://dejure.org/1906,255)
RG, Entscheidung vom 14.06.1906 - Rep. IV. 554/05 (https://dejure.org/1906,255)
RG, Entscheidung vom 14. Juni 1906 - Rep. IV. 554/05 (https://dejure.org/1906,255)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Welchen Umfang hat die dem Betriebsunternehmer einer Privateisenbahn nach Maßgabe des Reichshaftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 obliegende Schadensersatzpflicht, wenn der im Betriebe der Bahn Verletzte ein Beamter ist, der von dem Deutschen Reiche auf Grund des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfallfürsorge für Beamte. B. G. B. § 208.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 63, 382
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 12.07.1960 - VI ZR 163/59

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines aus einer Straßenbahn aussteigenden

    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß für die Annahme eines Anerkenntnisses nach § 208 BGB jede Handlung oder Äußerung dem Berechtigten gegenüber genügt, aus der sich das Bewußtsein des Verpflichteten vom Bestehen des Anspruchs unzweideutig ergibt (RGZ 63, 382, 389; 113, 234, 238; BGB RGRK 11. Aufl. § 208 Anm. 5).

    Durch eine solche Anerkennung allein dem Grunde nach wird die Verjährung hinsichtlich der ganzen Forderung unterbrochen, auch wenn der Verpflichtete, wie hier, gegen deren Höhe Einwendungen erhebt (RGZ 63, 382, 389; 73, 131; BGB RGRK § 208 Anm. 9).

    Nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (RGZ 63, 382, 389; 113, 234, 238; RG WarnRspr 1908 Nr. 192; JW 1911, 32 Nr. 10; Staudinger, 11, Aufl. § 208 BGB TZ 4: BGB RGRK § 208 Anm, 10) hat bei teilbaren Verbindlichkeiten ein Anerkenntnis dem Grunde nach, das auf einen bestimmten Teil der Forderung begrenzt ist, nicht die Kraft, die Verjährung über diesen Teil hinaus zu unterbrechen.

  • BGH, 19.06.1952 - III ZR 295/51

    Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers bei gesetzlicher Verpflichtung zur

    Das Reichsgericht ist schon früher in ähnlichen Fällen gesetzlichen Übergangs von Schadensersatzansprüchen etwaigen Zweifeln an dem möglichen Bestehen eines Schadens und demgemäß eines Übergangs der Ansprüche damit entgegengetreten, daß ungeachtet der gewährten öffentlich-rechtlichen Leistungen zugunsten des Schuldners dieser Leistungen ein Schaden als eingetreten und fortdauernd angenommen werden soll, um aus Billigkeitsgründen dem Schuldner auf einem Umwege den Schadensersatz zu verschaffen, der ihm unmittelbar nicht gewährt wird (RGZ 92, 401 [405]; 63, 382; 73, 213; 80, 48 [51]).
  • BGH, 28.02.1969 - VI ZR 250/67

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall - Unterbrechung der Verjährung

    Zwar ist es möglich, bei teilbaren Verbindlichkeiten das Anerkenntnis auf einen bestimmten Teil der Forderung zu begrenzen (RGZ 63, 382, 389; RGZ 113, 234, 238; Senatsurteile vom 12. Juli 1960 - VI ZR 163/59 - VersR 1960, 831, 832; vom 5. Dezember 1967 - VI ZR 99/66 - VersR 1968, 277, 278).
  • BGH, 12.07.1960 - VI ZR 73/59

    Verjährung des Anspruchs auf Erhöhung einer Schadenrente

    Aber da sie ihre Forderungen aus abgeleitetem Recht (dem höher gewordenen Unterhaltsschaden der Witwe We.) herleitet, würde es verjährungsrechtlich zu ihren Lasten gehen, wenn nach Eintritt und Kenntnis der schadenserhöhenden Umstände durch die Witwe Weidenbach mehr als drei Jahre (§ 852 BGB) bis zur Zustellung der Klage verstrichen wären (RGZ 63, 382, (388); 85, 424, (428); 124, 111; 148, 19; 151, 345; 152, 115; Urteil des erkennenden Senats vom 11. November 1958 - VI ZR 231/57 - = VersR 1959, 34 = LM § 1542.(Nr. 23) RVO; Wussow a.a.O. TZ 1008).
  • BGH, 19.12.1968 - VII ZR 151/66

    Beginn einer zweijährigen Verjährungsfrist mit Mängelanzeige auf Grund einer

    Das gilt sogar dann, wenn der Verpflichtete sich gegen eine Anerkennung der Höhe des Betrags verwahrt (RGZ 73, 132, 133; 63, 382, 389; BGH VI ZR 227/64 vom 17. September 1965 = VRS 29, 326).
  • BGH, 29.11.1960 - VI ZR 29/60

    Beginn der Verjährung im Schadensersatzrecht - Alsbaldige Zustellung einer Klage

    In der vom Kläger behaupteten Erklärung des Rechtsanwalts N. daß die Forderung des Klägers bezüglich des Grundes feststehe und lediglich über die Höhe zu prozessieren sei, konnte ein Anerkenntnis im Sinne des § 208 BGB liegen, das geeignet war, die Verjährung zu unterbrechen (vgl. RGZ 63, 382, 389; 113, 234, 238).
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